Vereine und Initiativen, Institutionen sowie Gemeinden, Kommunen und Wirtschaftsförderer, deren Aktivitäten und Ziele zu der Bekanntmachung passen, können sich bewerben.
Das Verfahren läuft in der Regel wie folgt ab:
1) In der Skizzenphase reichen Interessentinnen und Interessenten fristgerecht eine Skizze mit nur wenigen Seiten ein, auf denen sie ihre Projektidee erläutern.
2) Expertinnen und Experten entscheiden anhand festgelegter Kriterien, welche Projekte förderfähig sind und welche nicht.
3) Diejenigen, die die besten Skizzen eingereicht haben, werden eingeladen, einen formellen Förderantrag zu stellen.